Bitcoin und die Bedenken

Der Preis für ein Bitcoin liegt inzwischen bei USD 60.000,- und ist gestartet bei einem Preis von 6 Cent. Was für eine Performance! Dennoch haben wir Ihnen eine Anlage in Bitcoin niemals empfohlen und tun dies auch jetzt nicht.

Es gilt weiterhin: Wenn Sie in Bitcoin investieren wollen, dann nur mit Geld, das Sie auch zu 100% verlieren können, denn ein Totalverlust ist genauso möglich, wie eine weitere Verdoppelung. Die Banken und damit auch wir tun uns weiterhin schwer mit dem Bitcoin-Hype. Diese Kryptowährung hat keinen Inneren Wert und ein Preis ist insofern auch nicht seriös zu beurteilen. Klar ist damit auch: Die Bitcoin-Währung ist völlig ungeeignet als Wert-aufbewahrungs- und/oder Zahlungsmittel.

Auch das Finanzamt hat nicht nur mit Bitcoin seine Probleme, sondern auch mit Tausendenden von Kryptowährungen. Unseres Erachtens sind hier (wenn überhaupt) nur die Gewinne innerhalb von 12 Monaten steuerlich relevant. Wir sagen dies aber unter Vorbehalt. Es wird in der Regel auch nicht vom Finanzamt mitgeteilt, weshalb dies so ist. Bei allen 8.750 bekannten Kryptowährungen bestehen unseres Erachtens ebenfalls bestimmte Besteuerungsregeln als Grundvoraussetzungen. Nicht erfolgt zum Beispiel „Verschaffen von Eigentum oder Verfügungsmacht“. Wie soll das mit der Blockchain-Technologie überhaupt funktionieren? Insofern stellt sich die Frage, ob hier überhaupt ein steuerbares „Wirtschaftsgut“ vorliegt. Aktiv soll hier also kein „Wertgegenstand“ besteuert werden. Bitcoin und alle anderen Kryptowährungen auch haben keinen „Inneren Wert“. Damit soll zum ersten Mal ein „Nicht-Wertgegenstand“ das Objekt einer Besteuerung sein? Also: Fragen über Fragen – genauso wie nach dem zukünftigen Kurs von Bitcoin.

Welche Alternativen zu Kryptowährung gibt es für Ihre Rücklagen? Fragen Sie Ihren ISF-Berater oder kontaktieren Sie uns.

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