Inflation oder Schuldenschnitt

Die Inflation kehrt zurück und die Staatsschulden werden „versteckt“ durch die Bürger bezahlt. Der hochverschuldete Staat profitiert durch Entwertung seiner Schulden. Während – als Folge davon – die Finanzreserven der Bürger heimlich per Saldo in den nächsten Jahren kräftig entwertet werden. Mit der nun zusätzlich angedrohten Vermögenssteuer setzen SPD und DIE GRÜNEN noch eins obendrauf. Klar ist: Es bleiben bei diesem hohen Verschuldungsgrad nur Inflation oder Schuldenschnitt als Lösung – die Politik hat sich zunächst aufgrund von Corona auf Inflation und später dann politisch vorsichtig schrittweise auf einen Schuldenschnitt intern geeinigt. Sehen Sie dazu die politischen Lösungsbausteine 1 – 6 – wie im Kunden-Brief 2021 dargelegt.

Konkret ist also die Finanzierung der Pandemie „aus dem Nichts“ (über Negativ-Zinsen) entschieden und unter Einsatz der 6 Bausteine finanzpolitisch bereits komplett installiert. Die Zinsen müssen tief bleiben, die Inflation auf 3% – 4% p.a. steigen (klingt moderat), mündet aber in reale Inflationsraten von 7% p.a. und mehr. Die Spuren werden sich dann in dem von Ihnen zu beachtenden Vermögenspreis-Index widerspiegeln.

Aller guten Dingen sind drei

Mit dieser Einstellung hatte die SPD schon zweimal Wahlen verloren – hoffen wir, dass es, nach dem Motto „aller guten Dingen sind drei“, diesmal auch wieder bei einem solchen Wahlprogramm funktioniert. DIE GRÜNEN werden diese Forderung nach einer Vermögenssteuer für Reiche in einer Koalition mit der CDU/CSU nach der Wahl ganz schnell wieder fallen lassen. Da der Einführung einer Vermögenssteuer sehr viele technische Probleme gegenüberstehen, ist mit jeder anderen Regierungskoalition deren anschließende Einführung ohnehin fraglich. Für die Bevölkerung wird man dann an der „Reichensteuer“ drehen – das ist einfach und klingt gleichwertig – ist es aber nicht!

Alternativ: Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe. Aus den genannten Gründen gleicht auch dieses Modell einer Art „Schaufensterdekoration“. Es liegt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE ein umfangreiches Gutachten zur Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe in Deutschland vor. Dies setzt eine „staatliche Ausnahmesituation“ voraus – theoretisch könnte Corona vielleicht rechtlich so eingeordnet werden.

„Politiker sparen, indem sie den Gürtel der Bürger enger schnallen.“

Friedrich August von Hayek (1899-1992) Ökonom

Ohne ein Votum des obersten deutschen Gerichts wird dies aber nicht möglich sein. Die Eigentumsgarantien gemäß Grundgesetz Artikel 14 markiert die Grenzen einer Vermögensabgabe. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Eigentumsrechte als verletzt an, wenn Abgaben eine „erdrosselnde“ Wirkung haben. Ob eine übermäßige Belastung oder grundlegende Beeinträchtigung durch Corona vorliegt, darüber ließe sich politisch und verfassungsrechtlich hervorragend streiten.

Von Seiten der Finanzierbarkeit der Staatsschulden ist bei der offiziellen Höhe der deutschen Staatsverschuldung sicherlich eine „staatliche Ausnahmesituation“ nicht gegeben. Sollte sich eine Vermögensabgabe „lediglich“ auf den Ertrag eines Vermögens beziehen, so könnte diese eventuell für rechtens erklärt werden.  Sollte diese in die Substanz des Vermögens eingreifen (genau das ist die Zielrichtung von DIE LINKE sowie auch der SPD), dann wird eine einmalige Vermögensabgabe wohl rechtlich keinen Bestand haben können.

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