Einnahmen aus der AbgetlungsteuerGeht es nach den Plänen der großen Koalition, die bisher noch nicht einmal die Regierung stellen kann, so wird bald die Abgeltungsteuer auf Zinsen nicht mehr gelten. Es soll dann – aus Gründen der „steuerlichen Fairness“ – wieder die persönliche Progression als Besteuerungsgrundlage angewandt werden. Bei Dividenden und Kursgewinnen soll es allerdings bei der alten Regelung in Form der Abgeltungsteuer bleiben. Während die Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer bei etwa 28% liegt, variiert der persönliche Steuersatz je nach Einkommen des Steuerzahlers und ist in der Regel bei Berufstätigen erheblich höher.

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Mancher denkt auch: Da ich praktisch keine Zinsen erhalte, brauche ich auch nicht darüber nachzudenken. Dem ist zu entgegnen: Wenn Sie Zinsen bzw. Ausschüttungen beziehen möchten, wir haben entsprechende Anlagen. Fragen Sie uns.

Wir gehen gleichzeitig davon aus, dass fast keiner unserer Leser Konten bei diesen Banken mit Negativzinsen hat (siehe Grafik auf Seite 3). Sollte dies dennoch der Fall sein, sprechen Sie uns bitte an, denn der gezahlte Negativzins ist nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Der Negativzins wirkt wie eine Strafsteuer und heißt ja auch im Volksmund „Strafzinsen“. Da kann man – genau wie bei Nullzins – entgegenwirken. Wichtig: Die quasi Nullzins-Situation wird uns noch sehr lange begleiten. Die EZB weiß dies, will aber anderslautende Hoffnungen „um des lieben Friedens willen“ nicht zerstören.

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