Anonyme Goldkäufe sind seit Montag, 26.6.17, nur noch bis zu einem Betrag von EUR 9.999,- möglich – die neuen Geldwäscheregeln schreiben dies vor. Damit gilt dies – gesetzlich unausgesprochen – ebenfalls fürIhre späteren Verkäufe. Der Gesetzentwurf wurde am 17.5.2017 vom deutschen Bundestag beschlossen. Die Vorgabe dient, so die offizielle Begründung, „der Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“.

Das bedeutet eine klare, persönliche Identifizierung. Aber woran normale Goldkäufer vielleicht nicht denken: Diese Regelung gilt folglich auch für ihren Verkauf des Goldes (an wen auch immer). Die frühere Grenze lag bei EUR 15.000,-, nun liegt sie bei EUR 9.999,- und wird ganz bestimmt weiter reduziert.

Interessant: Bei der Bargeldannahme bleiben staatliche Lotterien ausgenommen. Dort können Sie weiterhin anonym so viel Geld einzahlen, wie sie möchten, denn das dortige Geldwäscherisiko wird politisch als gering eingestuft. Kein Wunder, in der Regel ist das Geld in der Lotterie mit geringen Gewinnchancen ohnehin weg und landet somit automatisch komplett beim Staat.

Die einzige wirkliche Lösung dieses Verkaufsproblems ist das Einbuchen von Gold in den Bankkreislauf. Sie können Goldbarren im Depot neutral und legal steuerfrei halten (auch im Schweiz-Depot) und auch jederzeit als Werterhaltungsmittel verkaufen. Das z.B. in anonymen Zolllagern gebunkerte Gold (insbesondere die etwas größeren Barren) wird wohl in absehbarer Zukunft in vielen Fällen praktisch nicht mehr für den jetzigen Eigentümer zu veräußern sein.

Jeder Verantwortliche bei einer Bank oder bei einer sonstigen im Goldhandel tätigen Stelle, kann sich schon heute persönlich strafbar machen hinsichtlich der Herkunft des Geldes (dazu gehört bedingt auch die Versteuerung des Geldes) und ist deshalb bereits sehr sensibilisiert.

Nebenbei: Die Zentralstelle für Verdachtsfälle beim Bundeskriminalamt (BKA) wird nun in die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchung(!) bei der Generalzolldirektion umbenannt. Nomen est Omen! Gleichzeitig wurde auch das Bußgeld erhöht. Bei „schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen“ (systematische Verstöße bedeuten für Handelsstellen, wenn diese die betreffende rechtliche Schwelle von EUR 9.999,- mehrfach bei Rücknahmen oder Kundenkäufen verletzen), wird das bisherige Bußgeld von maximal EUR 100.000,- auf nunmehr EUR 1.000.000,- erhöht.

Fazit: Wir warnen seit Jahren. Bringen Sie Ihr Gold in den Bankkreislauf ein, um die Geldwäscheproblematik ein für alle Mal auszuschließen. Das ist ganz legal im Deutschland– und auch im Schweiz-Depot möglich.

Bitte denken Sie auch daran: Die Abschaffung der 500-Euro-Banknote ist ein paralleler Schritt zur Reduzierung von Bargeld-Transaktionen. Unsere Prognose: Als nächstes wird auch der 200-Euro-Schein abgeschafft, da Bargeld-Anleger von 500-Euro-Banknoten gegebenenfalls dorthin geflüchtet sind.

In der nächsten Ausgabe lesen Sie unter anderem, warum man an Gold als unverzichtbaren Depot-Baustein unbedingt denken sollte.

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