Bisher wurden die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden durch § 30 a Abgabenordnung (AO) beschränkt, das ist Vergangenheit. Es gilt nunmehr bei deutschen Banken generell die Möglichkeit, dass bei steuerlichen Routineprüfungen gegenüber der Bank auch Kundenkonten zwecks Kontrollmitteilungen durch den Steuerprüfer abgeschrieben werden können. Auch dies ist mit Aufhebung des § 30 a AO möglich geworden. Alle zuständigen Gremien haben dem am 25.07.2017 politisch zugestimmt. Damit ist das deutsche Bankgeheimnis ist endgültig abgeschafft.

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